Die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt seit April 2020. Zusätzlich dazu sollte eine neue Bußgeldkatalogverordnung in Kraft treten, die aber wegen eines Zitierfehlers ungültig ist. Gleichzeitig wurde eine öffentliche Online-Petition „Führerscheinfalle der StVO-Novelle rückgängig machen“ mit über 165.000 Unterstützern vom Automobilclub Mobil in Deutschland e.V. initiiert. Das hatte Erfolg, der vorzeitige Führerscheinentzuf für geringere Geschwindigkeitsüberschreitungen war vom Tisch. Am 16. April 2021 kam es schließlich zu einer Einigung zwischen den Verkehrsministern von Bund und Ländern auf einen neuen Bußgeldkatalog. Die ursprünglich begehrte Verschärfung der Fahrverbote endet nun in einer erheblichen Anhebung der Bußgelder. Noch in diesem Jahr soll es deutlich höhere Bußgelder für StVO-Verstoße geben. Die neuen Bußgelder lauten wie folgt:
Zu schnelles Fahren
Für Tempoüberschreitungen bis 20 km/h sind doppelt so hohe Bußgelder geplant. Während man bisher bei einem Geschwindigkeitsverstoß innerorts von 20 km/h ein Bußgeld von 35 € bezahlen musste, ist zukünftig ein Verwarngeld in Höhe von 70 € geplant. Ab 21 km/h sind die Beträge zwar nicht verdoppelt, aber auch erheblich erhöht.
Rettungsgasse
Wer keine Rettungsgasse bildet oder sie selbst benutzt muss künftig mit einem Bußgeld von 200-320 € und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Falsch Parken
- Parken im allgemeinen Halte-/ Parkverbot: zukünftig 55 € (aktuell 15 €)
- Feuerwehrzufahrt zuparken: bis zu 100 € (aktuell bis zu 65 €)
- E-Auto Ladeplatz zuparken: 55 € (NEU)
- Parken in zweiter Reihe oder auf Geh-/Radwegen: bis zu 110 € (aktuell bis zu 35 €)
- Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz: 55 € (aktuell 35 €)
Auto-Posing
Unnötiger Lärm, vermeidbare Abgasbelästigung und nutzloses Hin- und Herfahren wird zukünftig mit einem Bußgeld von 100 € geahndet statt aktuell 20 €.
Keine Änderung bei Fahrverboten
Im neuen Bußgeldkatalog sollen Fahrverbote nach wie vor bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts oder bei wiederholtem Verstoß von 26 km/h eingreifen.
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