Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen des Überfahrens einer roten Ampel erhalten und sind sich unsicher, ob er gerechtfertigt ist? Keine Sorge, wir können Ihnen weiterhelfen. Anti-Bussgeld.de bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Bußgeldbescheid kostenlos prüfen zu lassen und informiert Sie über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten.

Insbesondere Rotlichtverstöße sind ein häufiger Grund für Bußgeldbescheide. Das Überfahren einer roten Ampel kann ernste Konsequenzen haben, sowohl rechtlich als auch finanziell.

Für das Überfahren einer roten Ampel gelten im deutschen Bußgeldkatalog unterschiedliche Strafen, abhängig von der Schwere des Verstoßes. Die genauen Bußgelder können je nach Bundesland leicht variieren.

  • Ein einfacher Rotlichtverstoß ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wird in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
  • Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro, es kommen zwei Punkte hinzu und es besteht die Möglichkeit eines Fahrverbots von einem Monat.
  • Bei einem schweren Rotlichtverstoß, der zu einem Unfall führt, können die Bußgelder drastisch ansteigen, und es drohen ein Fahrverbot von mehreren Monaten oder sogar eine Entziehung der Fahrerlaubnis.

Es ist daher ratsam, Rotlichtverstöße ernst zu nehmen und bei Zweifeln den Bußgeldbescheid prüfen zu lassen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Bußgeld berechnen

Dieser kostenlose Bußgeldrechner ermöglicht es Ihnen, das genaue Bußgeld für Ihren Rotlichtverstoß zu berechnen. Geben Sie einfach die relevanten Informationen ein und erhalten Sie sofort eine Einschätzung über die zu erwartende Geldbuße oder auch Punkte.

Bußgeldbescheid widersprechen

Wenn Sie Zweifel an Ihrem Bußgeldbescheid haben oder Ihre Situation komplexer ist, kontaktieren Sie uns gerne über das Formular unter www.anti-bussgeld.de. Unsere Fachanwälte können Ihren Fall vorab kostenfrei prüfen und Sie über Rechte und Handlungsmöglichkeiten informieren.

Handeln Sie jetzt und setzen Sie sich für Ihr Recht ein!