Punkte, Fahrverbot oder Bußgeld?

Das ist Ihr gutes Recht!

Häufige Fragen (FAQ)

Bei welchen Vorwürfen hilft Anti-Bussgeld.de?

Folgende Verstöße und Vergehen im Straßenverkehr können auf unserem Online-Portal Anti-Bussgeld.de kostenlos geprüft werden:

  • Geschwindigkeitsverstoß
    Ihnen wird vorgeworfen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben.
  • Abstandsverstoß
    Ihnen wird vorgeworfen, den Mindestabstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten zu haben.
  • Wechsellichtverstoß (rote Ampel), Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
    Ihnen wird vorgeworfen, ein Wechsellichtzeichen oder Dauerlichtzeichen nicht befolgt zu haben.
  • Mobiltelefonverstoß
    Ihnen wird vorgeworfen, während der Fahrt ein Mobiltelefon genutzt zu haben.
  • Anderer Tatvorwurf
    Weitere Tatvorwürfe sind Parkverstoß, Alkohol- und Drogenverstoß oder Unfall. Sollte Ihr Fall nicht dabei sein, können Sie im Textfeld Ihren Vorwurf ganz einfach eintragen und anfragen.

Wer übernimmt die Prüfung meines Falls?

Die Vorprüfung der gegen Sie erhobenen Vorwürfe als auch die juristische Bewertung Ihres Bußgeldverfahrens erfolgt ausschließlich durch Verkehrsrechtsanwälte in unseren Partnerkanzleien.

Unsere Partneranwälte verteidigen seit Jahrzehnten bundesweit Mandanten bei Bußgeldbescheiden und im Verkehrsstrafrecht. Grundsätzlich sind es Fachanwälte für Verkehrsrecht oder Strafrecht, die sich durch tausende von Verfahren gekämpft haben und einen immensen Erfahrungsschatz besitzen.

Weitere Infos zu unseren Partneranwälten finden Sie unter Über uns

 

Welche Kosten entstehen für mich?

 

Können Folgekosten entstehen?

Für die Vorprüfung der Vorwürfe entstehen für Sie zunächst keine Kosten. Das weitere Vorgehen ist von der Prüfung und anschließenden juristischen Bewertung abhängig. Sie werden selbstverständlich im Voraus informiert, sollte es im Verfahren zu Kosten kommen. Dementsprechend ist für die weitere Abwicklung Ihre ausdrückliche Zustimmung nötig.

 

Entstehen Kosten für mich, wenn der Fall nicht positiv ausgeht?

Sollte Ihr Bußgeldverfahren nicht eingestellt werden, bleibt es bei den ursprünglichen im Bußgeldbescheid aufgeführten Kosten. Die mit der Prüfung angefallenen Kosten übernimmt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung.

 

Meine Rechtsschutzversicherung hat eine Selbstbeteiligung, wer übernimmt die?

Die mit der Prüfung angefallenen Kosten übernimmt – soweit abgedeckt – Ihre Rechtsschutzversicherung. Die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung müssen Sie allerdings selbst übernehmen.

 

Welche Voraussetzungen müssen für eine Prüfung bei Anti-Bussgeld.de gegeben sein?

 

Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

Auch ohne eine Rechtsschutzversicherung können Sie den Service von Anti-Bussgeld.de nutzen. Über mögliche anfallende Kosten nach der kostenfreien Prüfung Ihres Vorfalls werden Sie im Vorfeld natürlich informiert und müssen Ihre Zustimmung geben.

 

Welche Daten werden benötigt?

Im ersten Schritt benötigen wir lediglich grobe Erstinformationen zu Ihrem Fall für die anwaltliche Prüfung und die wichtigsten Kontaktdaten für die anschließende Kontaktaufnahme mit Ihnen, um über Ihre Möglichkeiten und das weitere Vorgehen zu sprechen.

Kann ich einen Fall bei Anti-Bussgeld.de prüfen, obwohl das amtliche Schreiben nicht an mich adressiert ist?

Ja, soweit Sie durch die betreffende Person beauftragt wurden.

Wie lange habe ich Zeit Einspruch zu erheben?

Gemäß der Frist, über die Sie auf dem Bußgeldbescheid belehrt wurden, muss der Einspruch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des behördlichen Schreibens eingelegt werden.

Was passiert mit meinen Daten?

Selbstverständlich gehen wir mit Ihren Daten vertraulich um. Wir verarbeiten die von Ihnen angegebenen personenbezogene Daten von Ihnen, um Ihnen auf der Plattform unsere Leistungen bestmöglich anbieten zu können und um für Sie den Besuch auf unserer Webseite möglichst informativ zu gestalten.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie Datenschutz

Wie viel Zeit nimmt die Überprüfung meines Falls in Anspruch?

Die erste Überprüfung Ihres Falles wird in der Regel innerhalb von 2 Werktagen durchgeführt. Anschließend werden Sie von einer unserer Partnerkanzleien kontaktiert und über Ihre Möglichkeiten aufgeklärt.

Gilt der Service auch für Verstöße im Ausland?

Grundsätzlich konzentrieren wir uns auf Verkehrsverstöße, die sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ereignet haben und somit gilt dies gleichermaßen für jeden Benutzer deutscher Straßen. Wir nehmen aber auch Verstöße im Ausland auf und prüfen im Einzelfall, ob es sich lohnt, hiergegen vorzugehen.

Wie werde ich über den aktuellen Stand auf dem Laufenden gehalten?

Unsere Partnerkanzleien informieren durch Übersendung von Abschriften der gesamten Korrespondenz stets und umfassend über das Verfahren, so dass Sie sich allein hierdurch problemlos ein Bild über den aktuellen Stand machen können. Sollte dennoch etwas unklar sein, einfach anrufen.

Ich habe einen Fehler bei der Anmeldung gemacht, was nun?

Fehler sind dazu da, korrigiert zu werden. Sollte dies im Einzelfall und somit im schlimmsten Fall dazu führen, dass zwingende Fristen nicht eingehalten werden können, versuchen unserer Partnerkanzleien durch das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung das Verfahren wieder aufzunehmen. Grundsätzlich aber gilt, so lange sich der Fehler nicht auf den Lauf von Fristen auswirkt, ist alles nicht so tragisch, einfach nochmals die Daten eingeben.

Bei welchen Vorwürfen hilft Anti-Bussgeld.de?

Folgende Verstöße können auf Anti-Bussgeld.de kostenlos geprüft werden:

  • Geschwindigkeitsverstoß
    Ihnen wird vorgeworfen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben.
  • Abstandsverstoß
    Ihnen wird vorgeworfen, den Mindestabstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten zu haben.
  • Wechsellichtverstoß (rote Ampel), Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
    Ihnen wird vorgeworfen, ein Wechsellichtzeichen oder Dauerlichtzeichen nicht befolgt zu haben.
  • Mobiltelefonverstoß
    Ihnen wird vorgeworfen, während der Fahrt ein Mobiltelefon genutzt zu haben.
  • Anderer Tatvorwurf
    Weitere Tatvorwürfe, die Sie bei uns prüfen lassen können sind Parkverstoß, Alkohol- und Drogenverstoß oder Unfall. Sollte Ihr Fall nicht dabei sein, können Sie im Textfeld Ihren Vorwurf ganz einfach eintragen und anfragen.

Bei welchen Vorwürfen hilft Anti-Bussgeld.de?

Folgende Verstöße können auf Anti-Bussgeld.de kostenlos geprüft werden:

  • Geschwindigkeitsverstoß
    Ihnen wird vorgeworfen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben.
  • Abstandsverstoß
    Ihnen wird vorgeworfen, den Mindestabstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten zu haben.
  • Wechsellichtverstoß (rote Ampel), Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
    Ihnen wird vorgeworfen, ein Wechsellichtzeichen oder Dauerlichtzeichen nicht befolgt zu haben.
  • Mobiltelefonverstoß
    Ihnen wird vorgeworfen, während der Fahrt ein Mobiltelefon genutzt zu haben.
  • Anderer Tatvorwurf
    Weitere Tatvorwürfe sind Parkverstoß, Alkohol- und Drogenverstoß oder Unfall. Sollte Ihr Fall nicht dabei sein, können Sie im Textfeld Ihren Vorwurf ganz einfach eintragen und anfragen.

Welche Kosten entstehen für mich?

 

Können Folgekosten entstehen?

Für die Vorprüfung der Vorwürfe entstehen für Sie zunächst keine Kosten. Das weitere Vorgehen ist von der Prüfung und anschließenden juristischen Bewertung abhängig. Sie werden selbstverständlich im Voraus informiert, sollte es im Verfahren zu Kosten kommen. Dementsprechend ist für die weitere Abwicklung Ihre ausdrückliche Zustimmung nötig.

 

Entstehen Kosten für mich, wenn der Fall nicht positiv ausgeht?

Sollte Ihr Bußgeldverfahren nicht eingestellt werden, bleibt es bei den ursprünglichen im Bußgeldbescheid aufgeführten Kosten. Die mit der Prüfung angefallenen Kosten übernimmt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung.

 

Meine Rechtsschutzversicherung hat eine Selbstbeteiligung, wer übernimmt die?

Die mit der Prüfung angefallenen Kosten übernimmt – soweit abgedeckt – Ihre Rechtsschutzversicherung. Die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung müssen Sie allerdings selbst übernehmen.

 

Wer übernimmt die Prüfung meines Falls?

Die Vorprüfung der gegen Sie erhobenen Vorwürfe als auch die juristische Bewertung Ihres Bußgeldverfahrens erfolgt ausschließlich durch Verkehrsrechtsanwälte in unseren Partnerkanzleien.

Unsere Partneranwälte verteidigen seit Jahrzehnten bundesweit Mandanten bei Bußgeldbescheiden und im Verkehrsstrafrecht. Grundsätzlich sind es Fachanwälte für Verkehrsrecht oder Strafrecht, die sich durch tausende von Verfahren gekämpft haben und einen immensen Erfahrungsschatz besitzen.

Weitere Infos zu unseren Partneranwälten finden Sie unter Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen müssen für eine Prüfung bei Anti-Bussgeld.de gegeben sein?

Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

Auch ohne eine Rechtsschutzversicherung können Sie den Service von Anti-Bussgeld.de nutzen. Über mögliche anfallende Kosten nach der kostenfreien Prüfung Ihres Vorfalls werden Sie im Vorfeld natürlich informiert und müssen Ihre Zustimmung geben.

 

Welche Daten werden benötigt?

Im ersten Schritt benötigen wir lediglich grobe Erstinformationen zu Ihrem Fall für die anwaltliche Prüfung und die wichtigsten Kontaktdaten für die anschließende Kontaktaufnahme mit Ihnen, um über Ihre Möglichkeiten und das weitere Vorgehen zu sprechen.

Kann ich einen Fall bei Anti-Bussgeld.de prüfen, obwohl das amtliche Schreiben nicht an mich adressiert ist?

Ja, soweit Sie durch die betreffende Person beauftragt wurden.

Wie lange habe ich Zeit Einspruch zu erheben?

Gemäß der Frist, über die Sie auf dem Bußgeldbescheid belehrt wurden, muss der Einspruch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des behördlichen Schreibens eingelegt werden.

Was passiert mit meinen Daten?

Selbstverständlich gehen wir mit Ihren Daten vertraulich um. Wir verarbeiten die von Ihnen angegebenen personenbezogene Daten von Ihnen, um Ihnen auf der Plattform unsere Leistungen bestmöglich anbieten zu können und um für Sie den Besuch auf unserer Webseite möglichst informativ zu gestalten.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutz

Wie viel Zeit nimmt die Überprüfung meines Falls in Anspruch?

Die erste Überprüfung Ihres Falles wird in der Regel innerhalb einer Woche durchgeführt. Anschließend werden Sie von einer unserer Partnerkanzleien kontaktiert und über Ihre Möglichkeiten aufgeklärt.

Gilt der Service auch für Verstöße im Ausland?

Grundsätzlich konzentrieren wir uns auf Verkehrsverstöße, die sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ereignet haben und somit gilt dies gleichermaßen für jeden Benutzer deutscher Straßen. Wir nehmen aber auch Verstöße im Ausland auf und prüfen im Einzelfall, ob es sich lohnt, hiergegen vorzugehen.

Wie werde ich über den aktuellen Stand auf dem Laufenden gehalten?

Unsere Partnerkanzleien informieren durch Übersendung von Abschriften der gesamten Korrespondenz stets und umfassend über das Verfahren, so dass Sie sich allein hierdurch problemlos ein Bild über den aktuellen Stand machen können.

Ich habe einen Fehler bei der Anmeldung gemacht, was nun?

Fehler sind dazu da, korrigiert zu werden. Sollte dies im Einzelfall und somit im schlimmsten Fall dazu führen, dass zwingende Fristen nicht eingehalten werden können, versuchen unserer Partnerkanzleien durch das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung das Verfahren wieder aufzunehmen. Grundsätzlich aber gilt, so lange sich der Fehler nicht auf den Lauf von Fristen auswirkt, ist alles nicht so tragisch, einfach nochmals die Daten eingeben.