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Keine Verfahrenskosten bei geändertem Bußgeldbescheid wegen Korrektur durch nichtige StVO-Novelle

Keine Verfahrenskosten bei geändertem Bußgeldbescheid wegen Korrektur durch nichtige StVO-Novelle

Es wurde nun gerichtlich entschieden, dass bei einer notwendigen Korrektur eines Bußgeldbescheides aufgrund der Teilnichtigkeit der StVO-Novelle die Verfahrenskosten die Staatskasse zu tragen hat. Ursprünglich wurde im konkreten Fall gegen den Betroffenen ein...

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